Die britische Fluggesellschaft easyJet hat kürzlich ihre Regelungen zum Handgepäck verschärft. Während die Airline betont, dass die Änderungen das Boarding beschleunigen und vereinfachen sollen, berichten zahlreiche Passagiere vom Gegenteil: lange Wartezeiten, Unklarheiten und zusätzliche Kosten.
Im nau.ch-Artikel, in dem wir als Experten von cancelled.ch Stellung nehmen durften, wurde die Thematik umfassend beleuchtet – und zeigt deutlich, wie unterschiedlich die Wahrnehmung zwischen Airline und Passagieren ausfallen kann.
Die neue Regelung im Überblick
Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen easyJet-Passagiere kostenlos nur noch ein kleines Handgepäckstück mit den maximalen Massen 45 × 36 × 20 cm und bis zu 15 kg Gewicht mit an Bord nehmen. Dieses muss unter dem Vordersitz Platz finden. Wer grösseres Handgepäck mitführen möchte, muss dies kostenpflichtig hinzubuchen – meist in Verbindung mit dem sogenannten „Speedy Boarding“.
Boarding „einfacher“ – wirklich?
Während easyJet behauptet, das neue Konzept vereinfache die Abläufe, berichten Reisende von genau dem Gegenteil. Die Kontrollen am Gate seien strenger geworden, jedes Gepäckstück werde auf Grösse und Gewicht geprüft. Dies führe nicht selten zu Verzögerungen, Diskussionen und Unmut – mitunter sogar zu verspäteten Abflügen.
Was bedeutet das rechtlich?
Im Rahmen der Vertragsfreiheit haben Airlines relativ grossen Spielraum, was die Gepäckbestimmungen betrifft – sowohl in Bezug auf Grösse als auch auf Gewicht. Rechtlich ist gegen die Praxis kaum etwas einzuwenden, solange die Regelungen im Voraus kommuniziert und für Passagiere einsehbar sind.
Unser Rat bei cancelled.ch
Wir empfehlen Reisenden dringend, sich vor der Flugbuchung genau über die geltenden Gepäckregelungen der jeweiligen Airline zu informieren – insbesondere dann, wenn es sich um eine Reise mit mehreren Flugsegmenten und verschiedenen Fluggesellschaften handelt. Was bei einem Segment als „Handgepäck“ durchgeht, kann bei einer anderen Airline bereits eine kostenpflichtige Option sein.