Abzocke bei Beantragung des ESTA-Einreiseformulars

Allen, die in den letzten Jahren in die USA geflogen sind, ist das ESTA-Formular mit Sicherheit ein Begriff. ESTA bedeutet zu deutsch «Elektronisches System zur Anreisegenehmigung». Es muss vorgängig auf der Seite der US-Regierung beantragt werden und kostet 14 US-Dollar. Der Zweck dahinter ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung, weshalb zahlreiche Daten preisgegeben werden müssen. Weiter müssen die untenstehenden Fragen beantwortet werden. Personen, die ohnehin ein Visum benötigen (beispielsweise aufgrund ihrer Nationalität), brauchen kein ESTA-Formular.

In der Schweiz und weiteren europäischen Ländern gibt es verschiedene Anbieter, die das ESTA-Formular für ein Vielfaches des obengenannten, offiziellen Preises anbieten. Zu den bekanntesten dieser Anbieter zählen esta.ch und esta-schweiz.ch. Diese Seiten haben auf Google gar das bessere Ranking als die offizielle ESTA-Seite der Regierung. Das Team von cancelled.ch wurde bereits mehrfach kontaktiert von Personen, die sich von diesen Seiten über den Tisch gezogen fühlen. Diese Dienstleister organisieren einem zwar tatsächlich das besagte Formular, jedoch verlangen sie hierfür 84 US-Dollar, also exakt das sechsfache (!) des offiziellen Preises. Für eine vierköpfige Familie entspräche das beispielsweise also einer Zusatzbelastung des Reisebudgets von rund CHF 328.00. Die Anbieter verteidigen ihren Service, indem sie versprechen, bei Bedarf Hilfe zu leisten beim Ausfüllen des – aus unserer Sicht selbsterklärenden – Formulars.

Grundsätzlich und das möchten wir hier ausdrücklich festhalten, dürfte dies strafrechtlich von keiner Relevanz sein. Die Anbieter halten gar ausdrücklich fest, dass sie in «keinem Verhältnis zur Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika» stehen. Das hat in der Vergangenheit auch schon anders getönt, als man noch verlauten liess, dass man offizielle Kontakte zu den US-Behörden in Washington pflege (vgl. SRF Espresso Beitrag vom 13. März 2013).

Fragwürdig ist weiter die Transparenz dieser Dienstleister. Die Recherche von cancelled.ch hat ergeben, dass beide Seiten dem gleichen Unternehmen zuzurechnen sind. Im Impressum wird folgende Adresse ausgeführt: Premium Travel Inc, Office 122, 268 Belsize Rd, NW6 4BT, London, UK. Dort findet sich das folgende, eher bescheidene Haus (Quelle: Google Street View):

Und auch mit Whois-Abfragen stösst man an seine Grenzen. Hinter beiden Seiten steht Domains By Proxy, LLC. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, mithilfe dessen die eigene Identität verschleiert werden kann. Wer also wirklich hinter den Webseiten steckt, bleibt einem verborgen.

Nach eben Dargestelltem muss man sich fragen, ob die in der Schweiz geltende Impressumspflicht eingehalten wird oder ob nicht von einer Art Rechtsumgehung gesprochen werden kann.

Es steht jedermann/-frau frei, sich ein eigenes Bild über diese Dienstleister zu machen. cancelled.ch empfiehlt jedoch, ESTA-Einreiseformulare ausschliesslich über die offizielle Seite der US-Regierung zu beantragen.

 


 

Zu beantwortende Fragen für ESTA-Antrag

  • „Leiden Sie an einem körperlichen oder geistigen Gebrechen; missbrauchen Sie Drogen oder sind Sie drogensüchtig; oder leiden Sie gegenwärtig an einer der folgenden Krankheiten (ansteckende Krankheiten werden gemäss Section 361(b) des Public Health Service Act definiert): Cholera, Diphtherie, Tuberkulose (ansteckende), Plage, Pocken, Gelbfieber, virales hämorrhagisches Fieber (einschliesslich Ebola, Lassa, Marburg, Krim-Kongo-Fieber), Akute Atemwegs-Erkrankungen (die auf andere übertragbar sind und wahrscheinlich tödlich sind)“
  • „Wurden Sie jemals verhaftet oder eines Verbrechens überführt, das zu ernsthaften Sachschäden oder gravierenden Schäden für andere Personen oder Regierungsbehörden geführt hat?“
  • „Haben Sie jemals Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch bzw. der Verteilung von illegalen Drogen begangen?“
  • „Trachten Sie danach, sich an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Genozid zu beteiligen, oder haben Sie sich jemals an derartigen Aktivitäten beteiligt?“
  • „Haben Sie jemals betrügerische Handlungen begangen oder haben Sie sich Anderen gegenüber fälschlich dargestellt, um ein Visum bzw. den Zutritt zu den Vereinigten Staaten zu erlangen, oder haben Sie anderen Personen dazu verholfen?“
  • „Versuchen Sie gegenwärtig, Arbeit in den Vereinigten Staaten zu bekommen, oder waren Sie je zuvor ohne vorherige Erlaubnis der U.S. Regierung in den Vereinigten Staaten angestellt?“
  • „Hat man Ihnen jemals ein U.S. Visum verweigert, das Sie mit Ihrem gegenwärtigen oder ehemaligen Pass beantragt haben, oder hat man Ihnen jemals den Zutritt zu den Vereinigten Staaten verweigert oder wurde Ihr Antrag auf Zutritt an einem U.S. Ankunftsort zurückgezogen?“
  • „Sind Sie jemals länger als die Ihnen von der U.S. Regierung gewährte Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten geblieben?“
  • „Sind Sie am oder seit dem 1. März 2011 in den Irak, Iran, Sudan, nach Syrien, Libyen, Somalia oder in den Jemen gereist bzw. waren Sie dort anwesend?“

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