Flüge buchen bei finanziell angeschlagenen Airlines?

Regelmässig werden wir gefragt, ob das bezahlte Geld einfach verloren ist, wenn eine Airline insolvent wird. Leider müssen wir diese Frage bejahen, allerdings mit Vorbehalt. Grundsätzlich ist es sehr umständlich, Geld zurückzuerhalten, wenn keine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde (in diesen Fällen wird einem durch den Veranstalter geholfen). Hat man den Flug direkt bei der Airline oder bei einem Flugbuchungsportal gebucht, so bleibt einem nur die Möglichkeit, seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Mit etwas Glück bekommt man dann, oft Jahre später, einen Teil (sog. Erstattungsquote) vom damals bezahlten Betrag. Dieser Anteil kann unter Umständen jedoch tief ausfallen, denn wo es kein Geld hat, gibt es auch keines zu holen.


Quelle SRF

Aus diesem Grund raten wir eher davon ab, bei angeschlagenen Airlines wie aktuell der Alitalia oder der Air Berlin Flüge zu buchen, insbesondere wenn die Reise in ferner Zukunft stattfinden soll. Sollte man ein gutes Angebot entdecken und ist man sich obengenannten Risikos bewusst, so spricht unseres Erachtens nichts gegen eine Buchung.

Für Interessierte: In Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 finden sich die finanziellen Voraussetzungen, die eine Airline erfüllen muss, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten. Können diese Bedingungen nach Erteilung der Genehmigung nicht mehr eingehalten werden, ist Vorsicht geboten. Da der Konsument kaum Möglichkeiten hat, die finanzielle Situation einer Airline im Detail zu überblicken, ist er auf Indizien, die er in den Medien findet, angewiesen.

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