Sind Sie no am Flughafe?
Was isch passiert?
Mein Flug wurde annulliert (Abflug von EU- oder CH-Flughafen)
Suchen Sie den Service Desk der Airline auf. Dort wird Ihnen ein neuer Flug zugeteilt. Findet dieser neue Flug am nächsten Tag statt, so muss für ein Hotelzimmer gesorgt werden. Weiter hat die Airline unentgeltliche Betreuungsleistungen zu erbringen (Essen und Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails).
Falls die Airline die obengenannten Auslagen nicht gleich vor Ort für Sie übernimmt, bewahren Sie unbedingt sämtliche Quittungen auf. Diese Quittungen dienen später als Beweis, um Ihre Auslagen gegenüber der Airline geltend zu machen.
Wichtig: Erkundigen Sie sich über den Grund der Annullation.
Fordern Sie anschliessend sämtliche von Ihnen getätigten Auslagen und allenfalls die Ihnen zustehende Ausgleichszahlung von bis zu EUR 600 ein.
Mein Flug war verspätet (Abflug von EU- oder CH-Flughafen)
Sofern sich Ihr
- Kurzstreckenflug um mehr als 2 Stunden
- Ihr Mittelstreckenflug um mehr als 3 Stunden
- Ihr Langstreckenflug um mehr als 4 Stunden
Falls möglich: Erkundigen Sie sich über den Grund der Verspätung.
Fordern Sie anschliessend sämtliche von Ihnen getätigten Auslagen und allenfalls die Ihnen zustehende Ausgleichszahlung von bis zu EUR 600 ein.
Mein Gepäckstück ist nicht eingetroffen.
Verlassen Sie die Halle mit den Gepäckbändern nicht und suchen Sie einen Lost & Found-Schalter auf. Machen Sie dort eine Verlustmeldung. Sie erhalten nun eine Referenznummer für die Verlustanzeige (P.I.R.).
Sie haben nun das Recht, Noteinkäufe zu tätigen (wichtigste, benötigte Hygieneartikel und Wäsche). Bewahren Sie unbedingt die Kaufbelege hierfür auf.
Fordern Sie den Ihnen gegebenenfalls zustehenden Schadenersatz von bis zu rund CHF 1’500.00 ein.
Wichtig: Gegenüber der Airline muss man im Schadensfall immer nachweisen können, wie teuer einzelne Gepäcksinhalte bzw. die Gepäckstücke an sich waren. Eine langfristige Aufbewahrung von Kaufbelegen teurer Anschaffungen ist deshalb ratsam.
Mein Gepäckstück ist beschädigt eingetroffen.
Verlassen Sie die Halle mit den Gepäckbändern nicht und suchen Sie einen Airline-Schalter auf. Machen Sie dort eine Schadensmeldung. Sie erhalten nun eine Referenznummer für die Schadensanzeige.
Fordern Sie den Ihnen gegebenenfalls zustehenden Schadenersatz von bis zu rund CHF 1’500.00 ein.
Wichtig: Gegenüber der Airline muss man im Schadensfall immer nachweisen können, wie teuer einzelne Gepäcksinhalte bzw. die Gepäckstücke an sich waren. Eine langfristige Aufbewahrung von Kaufbelegen teurer Anschaffungen ist deshalb ratsam.