Geld von der Rechtsschutzversicherung


Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung bei einem unserer nachfolgend aufgelisteten Partner haben, erhalten Sie vorbehaltlich entsprechender Deckung von diesem die abgezogene Erfolgsprovision zurückerstattet:

Wenn Sie keine Rechtsschutz- oder Reiseversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir, eine solche abzuschliessen, so dass bei künftigen Fällen unsere Aufwendungen (Erfolgsprovision) von der Versicherung getragen werden und Sie dadurch 100% der Ausgleichszahlung erhalten.

Was unterscheidet cancelled.ch von anderen Anbietern?

Als erstes Schweizer Unternehmen dieser Art stehen Kundenfreundlichkeit, Transparenz und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis an oberster Stelle. Wir haben uns auf die rechtlichen Besonderheiten in der Schweiz spezialisiert und streben auch über unser Portal hinaus eine Verbesserung der Fluggastrechte in der Schweiz an.

In unserem Air-Blog informieren wir unsere Kundschaft und Interessierte laufend über unsere Bemühungen im Konsumentenrecht sowie über die rechtlichen Problemstellungen, mit welchen wir täglich konfrontiert werden.