Wann und wie werden Flugreisen wieder möglich sein?

Je länger uns die Corona-Krise begleitet, desto unübersichtlicher werden die Massnahmen und Lockerungen, die uns in den nächsten Wochen und Monaten begleiten werden. Als kleine Orientierungshilfe erläutert cancelled.ch nachfolgend die wichtigsten Regelungen in der Reisebranche und was sich in Zukunft auf Flugreisen ändern wird.

Annullierter Flug – an wen muss ich mich wenden?

Wurden Flüge aufgrund des Coronavirus› storniert, so besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Alternativ zur Rückerstattung bieten viele Airlines ihren Passagieren die Möglichkeit an, ihre Reise umzubuchen oder entsprechende Gutscheine zu erhalten. Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden oder – falls der Flug nicht direkt bei der Fluggesellschaft gebucht wurde – an die Buchungsplattform, über welche die Reise gebucht wurde. Selbstverständlich helfen Ihnen unsere Experten bei Bedarf gerne hier bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

Vorsorgliche Stornierung – besteht ein Anspruch auf Rückerstattung?

Wenn ein Flug vonseiten der Passagiere vorsorglich storniert wird, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. In diesem Fall gelangen die gewöhnlichen Stornierungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften zur Anwendung. Einige Airlines bieten aus Kulanz auch Gutscheine an für nichtannullierte Flüge.

Allenfalls besteht überdies die Möglichkeit, sich an die Reiseversicherung zu wenden, um allfällige Annullierungskosten zurückzuerhalten. Die Versicherungen richten sich normalerweise nach den Reisewarnungen des EDA (Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten). In der Krise hat das EDA jedoch keine länderspezifischen Warnungen mehr erlassen, da sich das Virus weltweit stark ausgebreitet hat. Ohne Reisewarnung besteht in der Regel aber kein Anspruch auf eine Leistung der Versicherung. Die meisten Versicherungen zeigen sich dennoch kulant und haben dieses Problem erkannt. Es ist durchaus einen Versuch wert, sich bei der eigenen Versicherung zu melden, um allfällige Kosten möglicherweise erstattet zu erhalten.

Wann sind Flugreisen wieder möglich?

Gemäss Bundesrat soll bis zum 6. Juli der gesamte EU- und Schengen-Raum für Reisen wieder geöffnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle betroffenen Länder ihre Grenzen öffnen und die Einreisebeschränkungen aufheben. Sollte dieses Vorhaben gelingen, so wären Reisen innerhalb Europas passend auf die Sommer-Schulferien wieder möglich.

Interkontinentale Reisen müssen dagegen noch warten. Derzeit kann kein konkretes Datum genannt werden, zu welchem weltweite Reisen wieder möglich sind. Hierzu müssen die einzelnen Entwicklungen in den Ländern verfolgt und abgewartet werden.

Was muss bei künftigen Flugreisen beachtet werden?

Grundsätzlich gilt es, sich im Voraus über die Ziel-Länder zu informieren. Bestehen Einreisebeschränkungen? Besteht allenfalls eine Quarantänepflicht? Welche Massnahmen bestehen noch für das Reiseziel? Auch Touristen müssen sich selbstverständlich an die entsprechenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus› halten – ansonsten drohen Bussen. Zusätzlich werden die Flughäfen und die Fluggesellschaften neuartige Verhaltensregeln entwickeln und einführen. Auch hier gilt es, sich zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten, wenn z.B. eine Maskenpflicht besteht oder keine Verpflegung in den Flugzeugen serviert wird.

Trotz des organisatorischen Mehraufwandes und den bevorstehenden ungewohnten Abläufen an den Flughäfen, etwa weil diese zur Zeit noch geisterhaft leer sind, werden Urlaubsreisen vielerorts möglich werden – ganz zur Freude der Reisenden und der arg in Mitleidenschaft gezogenen Reisebranche

Symbolbild