Wir sind ein Schweizer Rechtsdienstleistungsunternehmen, welches Fluggästen zu deren Recht verhilft. Viele Passagiere berichten uns, dass Airlines Ihnen keine Ausgleichszahlungen leisten wollen. Entweder werden sie mit Ausreden vertröstet oder ihnen wird gar nicht geantwortet. Wir wollen diesen Missstand respektive dieses Ungleichgewicht zwischen Passagier und Airline aufheben.

Zum einen bieten wir Ihnen hierfür ein Anspruchsprüfungstool, welches feststellt, ob eine Flugunregelmässigkeit in den gesetzlichen Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fällt. Ist ein Fall anspruchsberechtigt, so prüfen unsere Juristen anschliessend die jeweils konkreten Hintergründe, bevor sie sich an die betreffende Fluggesellschaft wenden. Je nach konkreten Gegebenheiten wird versucht, die Ansprüche auf aussergerichtlichem oder gerichtlichem Weg geltend zu machen. Bei Erfolg verbleiben zwischen 30 und 40% (inkl. MwSt.) des erwirkten Betrages bei uns, der Rest wird an Sie ausbezahlt. Haben wir keinen Erfolg, so kosten Sie unsere Bemühungen nichts – das Kostenrisiko tragen also wir. Sollten Sie über eine schweizerische Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese die obengenannte Provision und Ihnen würden im Erfolgsfall gar 100% der erwirkten Summe ausbezahlt (entsprechende Versicherungsdeckung vorausgesetzt).

Zum anderen setzen wir uns für die Stärkung der Konsumentenrechte im Flugverkehr ein. Das cancelled.ch-Team eruiert laufend, wo schweizerische Flugpassagiere über einen nicht ausreichenden Schutz verfügen oder sich mit Missständen konfrontiert sehen. Die Erkenntnisse daraus veröffentlichen wir regelmässig über regionale und nationale Zeitungen sowie Radiosender. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Aufklärungsarbeit den Druck auf die im Fluggeschäft tätigen Akteure verstärkt und dass die Konsumenten durch mehr Wissen ungewünschten Situationen besser ausweichen können. Überdies übermitteln wir unser Knowhow und unsere Erkenntnisse, zusammen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, an Nationalräte verschiedener Parteien. Damit möchten wir auch das Bewusstsein für Konsumentenanliegen im Fluggastrecht im Parlament fördern und künftige Verbesserungen der Passagierrechte begünstigen.

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