Neben den sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der momentanen Ausnahmesituation fragen sich derzeit viele Passagiere, was mit ihren bereits gebuchten und bezahlten Flügen geschieht.
Aufgrund der massiven Einschränkungen im Flugverkehr wurden viele Flüge annulliert, nur wenige, ausgewählte Destinationen werden weiterhin bedient. Viele Fluggesellschaften zeigen sich scheinbar kulant und bieten Alternativen an. Wie steht es jedoch rechtlich um die Situation der Stornierungen aufgrund des Corona-Virus›?
Flugpreisrückerstattung
Vorweg, die EU-Verordnung 261/2004 über die Fluggastrechte bleibt weiterhin in Kraft. Dies bedeutet, dass bei Flugstornierungen eine Rückerstattungspflicht für die Fluggesellschaften besteht. Alle Fluggesellschaften müssten die stornierten Flüge den Passagieren zurückerstatten. In der Praxis dürfte dieser Weg, obschon einem rechtlich eindeutig zustehend, der schwierigste sein. Zahlreiche Fluggesellschaften haben die Funktion, mit welcher um eine Rückerstattung angesucht werden kann, deaktiviert. Aufgrund befürchteter Liquiditätsengpässe legen die Fluggesellschaften den Kunden derzeit Hürden in den Weg, wenn diese den ihnen zustehenden Ticketpreis zurückerhalten möchten.
Wann man über eine Drittplattform gebucht hat (wie z.B. Opodo, ebookers usw.), so erwartet einem noch eine zusätzliche Hürde: Selbst wenn eine Rückerstattung erwirkt werden kann, so geht das Geld zuerst an die verwendete Buchungsplattform zurück. Das Geld sodann von dort herauszuverlangen, stellt sich manchmal gar als noch grössere Hürde dar, als die bei der Airline beantragte Genehmigung der Rückerstattung.
Stattdessen werben die Fluggesellschaften für die Inanspruchnahme zahlreicher Alternativen:
Alternativangebote
Die Swiss und Edelweiss bieten beispielsweise kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an. Bestimmte Flüge können somit verschoben werden und sogar auf andere Destinationen umgebucht werden.
Achtung: Ist die neugebuchte Destination oder Sitzklasse teurer als das ursprüngliche Ticket, muss die Differenz bezahlt werden. Somit handelt es sich ggf. nicht gänzlich um eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit.
Chair Airlines bietet noch eine weitere Alternative. Neben der Umbuchungsmöglichkeit besteht die Möglichkeit, den Ticketpreis als Gutschein zu erhalten. Das Besondere daran ist, dass der Wert des Gutscheins 120% des Buchungspreises betragen soll.
Allgemein gilt es jedoch zu beachten, dass jede Airline unterschiedliche Alternativen anbietet. Zudem hat jede Airline andere Daten für die möglichen Umbuchungszeiträume festlegt, weshalb man sich am besten immer auf der Website der eigenen Fluggesellschaft über deren aktuell angebotenen Alternativen informiert.
Sollte keine der angebotenen Alternativen infrage kommen bzw. wünscht man lieber eine Erstattung des bezahlten Flugpreises, so scheint die Rückerstattung derzeit bei einigen Fluggesellschaften einzig auf dem Rechtsweg möglich.
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