Ukraine-Konflikt – Steigende Kerosinpreise und Flugrouten-Änderungen

Die Fluggesellschaften werden neben der Pandemie nochmals auf die Probe gestellt. Die Sanktionen gegen Russland im Rahmen des Ukraine-Konfliktes liessen die Kerosinpreise in den letzten Wochen massiv ansteigen. Zudem müssen aufgrund der geografischen Flugverbote die Flugrouten angepasst und teilweise verlängert werden. Wird das Fliegen für die Passagiere nun teurer?

Steigende Kerosinpreise

Viele Fluggesellschaften sichern die Kosten für ihren Flugzeugtreibstoff ab, sog. fuel hedging. Bei der Absicherung wird eine bestimmte Menge Kerosin zu einem festen Preis gekauft und später geliefert. Grosse Fluggesellschaften beschäftigen hierfür sogar Hedging-Analysten um festzustellen, wann man kaufen sollte und wann nicht. Angesichts der aktuellen Rekordpreise ist jetzt eindeutig nicht der Zeitpunkt, Kerosin einzukaufen, ausser es ist absolut notwendig.

Dennoch zahlen einige Fluggesellschaften jetzt Höchstpreise für ihr Kerosin. Drei grosse Fluggesellschaften – American Airlines, Delta Air Lines und United Airlines – haben ihr Kerosin nicht abgesichert. Die europäischen Fluggesellschaften schliessen im Vergleich besser ab. Air France/KLM, Lufthansa, IAG sowie easyJet haben 60%-72% ihrer Treibstoffkosten für das Jahr 2022 abgesichert. Sobald jedoch die Hedging-Verträge auslaufen, werden auch die gut abgesicherten Fluggesellschaften dem aktuellen Kostendruck ausgesetzt sein wie die derzeit nicht versicherten Fluggesellschaften.

Wenn die Fluggesellschaften nach der Pandemie nicht wieder Verluste einfliegen wollen, bleibt ihnen wohl keine andere Wahl als die Erhöhung der Ticketpreise oder Treibstoffabgaben.

Wie sieht es denn mit aktuellen Flugbuchungen aus? Wenn das Flugticket bezahlt und ausgestellt wurde, sind nachträgliche Zuschläge aufgrund der erhöhten Kerosinpreise unzulässig. Die Fluggesellschaften müssen sich an die abgeschlossenen Verträge halten: Haben sie etwaige Risiken nicht einkalkuliert und ihre Kerosinkäufe nicht abgesichert, liegt dies in ihrem Betriebsrisiko und hat keinen Einfluss auf bereits bestehende Beförderungsverträge.

Im Falle einer Umbuchung sind die Fluggesellschaften jedoch berechtigt, höhere Tarife zu verrechnen. Wurde jedoch lediglich eine Reservation für ein Flugticket bei der Fluggesellschaft vorgenommen, bleibt der Preis nur innerhalb der angesetzten Frist bestehen. Bucht der Kunde nach Ablauf der Frist, ist die Fluggesellschaft wie bei einer Umbuchung berechtigt, den Tarif anzupassen. Vorbehalten bleiben anderslautende Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften.

Flugrouten-Änderungen

Aufgrund der aktuell bestehenden geografischen Flugverbote müssen die Fluggesellschaften ihre Routen, meist bei Reisen nach Südostasien, anpassen. Die Flugzeiten können sich damit erheblich verlängern und damit zu einem höheren Kerosinverbrauch führen. Ebenso wie die Erhöhung der Kerosinpreise sind auch Flugumleitungen oder Flugverzögerungen Aufwände, welche Betriebsrisiken der Fluggesellschaft darstellen. Solche allfälligen Aufwände müssen von den Fluggesellschaften im Voraus bei den Ticketkosten einkalkuliert werden, ein nachträglicher Zuschlag ist deshalb unzulässig.