Weshalb steht Ihnen Geld nach einer Annullierung oder Verspätung zu?

Die EU-Verordnung 261/2004/EG sieht vor, dass Passagiere, die von einer Annullierung betroffen sind, Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung durch die Airline haben.

Die Schweiz hat sich dieser Regelung ebenfalls angeschlossen. Somit gelangt diese Verordnung für jeden Flug zur Anwendung:

  • der in der EU/Schweiz gestartet wäre
  • der in der EU/Schweiz gelandet und durch eine EU/CH-Airline durchgeführt worden wäre
  • weiter muss das Ereignis, das zur Annullierung führte, in der Macht der Airline gelegen haben.

Die oben genannte Verordnung sieht bei Verspätungen keine Ausgleichszahlungen vor. Als Folge eines EuGH-Urteils haben betroffene Passagiere dennoch Anspruch auf eine Entschädigung, sofern der Flug mindestens 3 Stunden verspätet am Zielflughafen eingetroffen ist. Da EuGH-Urteile in der Schweiz grundsätzlich nicht verbindlich sind, können verspätete Flüge jedoch unsererseits nur geprüft werden, wenn zumindest ein betroffener Flughafen in der EU liegt (z.B. bei einem Flug von Zürich nach Berlin).

Das Team von cancelled.ch, bestehend aus Juristen und Informatikern, hilft Ihnen dabei, Ihre Ausgleichsansprüche zu prüfen und gegebenenfalls schnell und unkompliziert durchsetzen zu lassen.

Nutzen Sie jetzt das Anspruchsprüfungstool, um Ihren annullierten oder verspäteten Flug überprüfen zu lassen.

Selbstverständlich können Sie die Ansprüche auch selbstständig durchsetzen, dies ist in der Regel jedoch mit geringen Erfolgsaussichten und mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Die nachfolgende Darstellung illustriert Ihnen die Vor- und Nachteile von der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung:

Aufwand cancelled.ch selber machen

Anspruchs-Prüfung

ca. 10 Min. mehrere Stunden Recherche betreiben, diverse E-Mails und Briefe schreiben und Telefonate führen

Erfolgschancen

hoch gering, abhängig vom formellen Aufbau und der Vollständigkeit Ihres Antrages an die Airline

Kosten

keine, wir arbeiten ausschliesslich auf Erfolgsbasis Gesprächsgebühren, Porto, eigener Aufwand

Ausgleichszahlung

Kurzstrecke:
EUR 250 p. Pers. *
Mittelstrecke:
EUR 400 p. Pers. *
Langstrecke:
EUR 600 p. Pers. *
Kurzstrecke:
EUR 250 p. Pers. *
Mittelstrecke:
EUR 400 p. Pers. *
Langstrecke:
EUR 600 p. Pers. *
* Auszahlung je nach Kunde in € oder CHF (zum aktuellen Kurs €/CHF), abzüglich 30% für unsere Aufwände