FAQ – häufig gestellte Fragen

Warum cancelled?

cancelled hilft bei der Durchsetzung von Ausgleichszahlungen, die Ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/04 (die auch in der Schweiz zur Anwendung gelangt) bei Annullierungen und Verspätungen zustehen können.
Wir helfen Ihnen, solche Ansprüche zeitsparend, stressfrei und ohne bürokratischen Aufwand gegen die Airlines durchzusetzen, denn diese zeichnen sich häufig durch Kreativität aus, wenn es darum geht, Ausgleichszahlungen zu verweigern.
Dank der Erfahrung und dem Knowhow unserer Juristen stehen die Chancen, die Ihnen zustehenden Ansprüche zu erhalten, wesentlich besser.

Was unterscheidet cancelled von der Konkurrenz?

Als erstes Schweizer Unternehmen dieser Art stehen Kundenfreundlichkeit, Transparenz und sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für uns an oberster Stelle.
Wenn wir Ihre Forderung Antrag aussergerichtlich erfolgreich bei der jeweiligen Airline durchsetzen konnten, erhalten wir 30% (exkl. MwSt) Ihrer durchgesetzten Entschädigungssumme. Im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung beträgt die Provision 40% (exkl. MwSt). Darüber hinaus werden keine weiteren Gebühren, Spesen und dergleichen fällig.
Apropos, sind wir nicht erfolgreich, zahlen Sie gar nichts.

Wie viel kostet die Dienstleistung von cancelled?

Vorweg, wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Das bedeutet, dass Sie nicht das Kostenrisiko tragen. Das unterscheidet uns von Rechtsanwälten/-innen, bei denen unabhängig vom Ausgang immer eine Honorarkostenrechnung anfällt (vgl. Art. 12 Anwaltsgesetz, BGFA).
Wenn unsere aussergerichtliche Tätigkeit zu keinem Erfolg führt, können wir eine gerichtliche Lösung anstreben.

Wie berechnet sich die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung?

EUR 250 Entschädigung pro Person bei einem annullierten oder um mehr als 3 Stunden verspäteten Flug mit einer Flugdistanz bis zu 1’500 km
EUR 400 Entschädigung pro Person bei einem annullierten oder um mehr als 3 Stunden verspäteten Flug mit einer Flugdistanz von mehr als 1’500 km aber weniger als 3’500 km
EUR 600 Entschädigung pro Person bei einem annullierten oder um mehr als 3 Stunden verspäteten Flug mit einer Flugdistanz von mehr als 3’500 km

Wie sieht der Ablauf vom Besuch der Website bis zur Auszahlung der Entschädigungssumme aus?

Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Für eine Flugunregelmässigkeit (Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung) kann bis maximal zwei Jahre nach Flugdatum eine Ausgleichzahlung gefordert werden.

Gibt es Fälle, in denen die Airlines keine Ausgleichzahlung schulden?

Ja, dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Flugunregelmässigkeit auf ein nicht im Einflussbereich der Airline liegendes Ereignis zurückzuführen ist, wie z.B. Wetterturbulenzen, Streik, Krieg/Terror usw.
Ganz generell ist die Airline nur dann zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn der Startflughafen in der EU (+ Schweiz, Norwegen und Island) liegt oder wenn der Zielflughafen in der EU (+ Schweiz, Norwegen, Island) liegt und die Airline zusätzlich aus einem der eben genannten Länder stammt. Bei verspäteten Flügen muss überdies der Start- oder Zielflughafen in einem EU-Land (ohne Schweiz, Norwegen, Island) liegen.
Unser automatisiertes Anspruchprüfungsformular teilt Ihnen schnell und unkompliziert mit, ob Ihr Flug ausgleichsberechtigt sein könnte.

Mein Flug wurde über einen Reiseveranstalter gebucht, z.B. im Rahmen eines Pauschalangebotes. Kann ich dennoch Ausgleichsansprüche geltend machen?

Wie lange dauert es, bis die Ausgleichszahlung bei mir eintrifft?

Dies hängt stark von der Airline und deren Kooperationsbereitschaft ab. Daher sind präzise Angaben leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des rechtlichen Charakters ihres Ausgleichszahlungsanspruchs und den damit verbundenen rechtlichen Fragen, der Prozess zur Durchsetzung ihres Rechtes auch mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Aufgrund der bereits gesammelten Erfahrung mit der gerichtlichen und aussergerichtlichen Durchsetzung von Fluggastrechtsforderungen kann im Schnitt erst ab drei Monaten mit einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gerechnet werden. Bei internationalen Rechtsstreitigkeiten und bei Mandatierung von Anwälten, kann die Durchsetzung sogar mehr als ein Jahr dauern.

Was ist eine Vollmacht und wozu wird diese benötigt?

Damit sich nicht irgend jemand in Ihrem Namen bei der Airline meldet und unrechtmässig Ihre Ausgleichszahlungen einfordert, verlangen Fluggesellschaften eine persönlich unterzeichnete Vollmacht. Dieses Dokument bestätigt, dass wir Ihren Anspruch in Ihrem Einverständnis durchsetzen dürfen.
Daher lassen wir Ihnen nach Absenden des Anspruchprüfungsformulares eine Vollmacht per Email oder per Post zur Unterschrift zukommen. Diese können Sie uns je nach Zustellung mit dem vorfrankierten Kuvert oder per Email zurücksenden.

Was ist eine Buchungsbestätigung und wo kann ich sie finden?

Die Buchungsbestätigung ist das Dokument, welches Sie nach der Buchung von der Fluggesellschaft erhalten haben. Meistens kommt diese in Form eines E-Tickets und wird Ihnen von der Fluggesellschaft oder vom Reisebüro zugestellt.
Sie sollten daher Ihre Buchungsbestätigung in Ihrer Inbox finden. Falls Sie befürchten, dass Sie diese Email gelöscht haben, suchen Sie in Ihrer Inbox und im Papierkorb nach dem Namen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. Schauen Sie sich alle Emails an. Die Email mit der Buchungsbestätigung sollte folgenden Inhalt haben:
  1. Das Flugdatum und die Abflugzeit
  2. Ihr Name und der Name mitgereister Passagiere. (sollten mehrere Personen mitgeflogen sein)
  3. Die Buchungsreferenz

Was ist eine Buchungsreferenz und wo kann ich sie finden?

Diese Referenz wird Ihnen von der Fluggesellschaft nach der Buchung des Tickets mitgeteilt und befindet sich auf Ihrem elektronischen Ticket (E-Ticket) / Ihrer Buchungsbestätigung. Diese Nummer hilft der Fluggesellschaft Ihre Forderung zu finden und zu bearbeiten. Suchen Sie nach einem sechsstelligen, alphanumerischen Code. Einige Fluggesellschaften bezeichnen diese Nummer als PNR oder Bestätigungsnummer.