Eine Motion zum Thema der Gleichbehandlung von Schweizer Passagieren soll wieder Klarheit schaffen.
Im Frühliung 2018 hat cancelled.ch in zahlreichen Gesprächen viele National- und Ständeräte/innen über die heutigen Missstände im Fluggastrecht in der Schweiz informiert. Konkret ging es darum, dass Passagiere mit Start- oder Landeort in der Schweiz heute nur bedingten Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn ihr Flug stark verspätet durchgeführt wurde. Ein Flug zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Ländern ist nach heutiger Rechtsprechung gar nicht ausgleichsberechtigt, selbst wenn er annulliert wurde (!). Passagiere in der Schweiz unterstehen daher einem deutlich tieferen Schutzniveau als jene in der EU. Aus der damals angestrebten Harmonisierung der Fluggastrechte ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Dass Schweizer Flugpassagieren nicht weniger Rechte zukommen sollten, war in jeder Partei, mit der cancelled.ch gesprochen hat, unbestritten. Es freut uns daher sehr, dass der Berner FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler das Thema aufgenommen hat und im Juni 2018 eine Motion eingereicht hat, die verlangt, dass Schweizer/innen gegenüber EU-Bürger/innen nicht mehr schlechter gestellt werden.
Die Motion wurde von Parlamentariern/innen aus SVP, FDP, CVP und BDP unterzeichnet und ist somit breit abgestützt.
Eine Antwort des Bundesrates wird in der nächsten Session erwartet, nachher geht sie in den National- und Ständerat.
Motion:
Motion Rechtssicherheit in den Flug-Passagierrechten sicherstellen.