Die Vollmachtnehmerin unterstützt den Vollmachtgeber bei der Durchsetzung von möglichen Ansprüchen, insbesondere auf Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/04, gegenüber der ausführenden Airline, nebst sämtlichen zugehörigen Nebenforderungen und Zinsen.
Die Vollmachtnehmerin wird bevollmächtigt, alle bis zum vollständigen Ausgleich der Ansprüche erforderlichen Massnahmen durchzuführen und geltend zu machen. Die der Vollmachtnehmerin gegenüber erteilte Vollmacht erstreckt sich dabei ausdrücklich auch auf die Empfangnahme von Geldzahlungen und die aussergerichtliche Eintreibung der Ansprüche des Reisenden gegen das Luftfahrtunternehmen. Dabei ist die Vollmachtnehmerin bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Forderung zu treffenden Abreden und Vereinbarungen, u.a. ggf. auch mit Dritten, im Namen des Vollmachtgebers durchzuführen.
Die der Vollmachtnehmerin gegenüber erteilte Vollmacht erstreckt sich auch auf weitere Beauftragungen sowie Vollmachtserteilungen an Rechtsanwälte zur aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Vollmachtgebers. Die Vollmachtnehmerin verpflichtet sich, die Kosten des von ihr beauftragten Dritten (z.B. Rechtsanwaltes) zu übernehmen. Die Vollmachtnehmerin ist ebenfalls bevollmächtigt, das «Passagierrapportformular» des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auszufüllen und im Namen der Vollmachtgeberin einzureichen.
Der Vollmachtgeber erklärt hiermit, zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für die mitreisenden Fluggäste sowie zum Empfang von Geldzahlungen berechtigt zu sein. Der Vollmachtgeber verpflichtet sich weiter, entsprechende Erklärungen an Mitreisende unverzüglich weiterzuleiten und in deren Namen empfangene Geldzahlungen an diese in ordnungsgemässer Weise auszuzahlen. Der Vollmachtgeber hat die beigelegten AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Bei Minderjährigen erteilt der gesetzliche Vertreter die Vollmacht.
Diese Vollmacht gilt für alle PAX derselben Buchungsnummer und ist zeitlich unbeschränkt.