Die Kuwait Airways verweigert allen israelischen Staatsangehörigen offiziell den Mitflug. So will es offenbar ein Gesetz des Emirates Kuwait aus dem Jahre 1964, das den Staat Israel grundsätzlich nicht anerkennt und unter Androhung von Gefängnis oder „harter Arbeit“ Verträge mit Bürger/innen dieses Landes verbietet. Freilich entspricht ein Israeli nicht zwangsläufig einem Juden (und umgekehrt), aber es ist nur schwer von der Hand zu weisen, dass es sich hierbei um eine antisemitische Regelung handelt.
Anders sah dies das Landgericht Frankfurt im November 2017. Es bejahte zwar eine Diskriminierung, da diese als Anknüpfungspunkt jedoch die Nationalität heranzieht, sei sie nicht unzulässig. Tatsächlich gilt das deutsche Antidiskriminierungsgesetz nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion. So hielt ein Anwalt der Kuwait Airlines auch fest, dass Muslimen mit israelischer Staatsangehörigkeit der Mitflug ebenso verweigert würde.
Was bleibt ist ein fader Beigeschmack. Wenig überraschend hagelt es inzwischen von verschiedenen Seiten Kritik an diesem Urteil und die deutsche Bundesregierung hat sich eingeschaltet.
Die Kuwait Airways hat in ähnlich gelagerten Fällen zweimal verloren. Sowohl das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als auch das US-Verkehrsministerium haben die Airline aufgefordert, die Diskriminierungen zu unterlassen. Das schien aus Sicht von Kuwait Airways keine Option zu sein, lieber stellte sie alle innereuropäischen Strecken sowie die Strecke New York – London in der Folge ein.
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