Powerbank ins Handgepäck?

Eine Vielzahl von Gegenständen darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden, so unter anderem grössere Messer oder Flüssigkeiten in Gefässen mit einem Fassungsvolumen von mehr als 100 ml.

Daher mag es im ersten Moment erstaunen, dass es auch Artikel gibt, die im Handgepäck mitgeführt werden müssen (!) und nicht in das Aufgabegepäck dürfen. Dazu zählen beispielsweise externe Energieversorger für Handys, Tablets usw. (sog. Powerbanks).

Vor dem Abflug wird bei der Sicherheitsinstruktion der Flight Attendants heute oft erwähnt, dass die Crew umgehend zu informieren sei, wenn sich mitgeführte, elektronische Geräte übermässig erhitzen oder gar Feuer fangen. Aus diesem Grunde wurde letztes Jahr auch die Mitnahme des Samsung Galaxy Note 7 untersagt.

Folgendes Video illustriert auf eindrückliche Weise, welche Gefahr von defekten Powerbanks ausgeht.

 

Man will sich nicht vorstellen, was passieren kann, wenn eine Powerbank (oder eine andere grössere Batterie/Akku) in einem Aufgabegepäck, das heisst an einem nicht zugänglichen Ort im Flugzeug, ähnlich reagiert. Zwar gibt es bestimmte Massnahmen, die das Fatalste verhindern sollen (z.B. feuerfeste Container, in denen das Aufgabegepäck zum Teil transportiert wird), dennoch gilt es solche Situationen präventiv und konsequent zu verhindern.

Das ist einer von vielen Gründen, weshalb jedes Aufgabegepäck geröntgt wird. Darin enthaltene Powerbanks werden regelmässig entfernt ohne das Beisein und Wissen des zugehörigen Passagiers.

Aus diesem Grund und vor allem aufgrund der dargestellten Sicherheitsrisiken sollten Powerbanks, Batterien, Akkus und dergleichen ausschliesslich im Handgepäck mitgeführt werden.

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