Ryanair: 2100 annullierte Flüge, knappe Betankung, Stehplätze und Oralverkehr

Die Airline Ryanair ist immer wieder für Überraschungen gut. So wurde schon verschiedentlich darüber berichtet, dass sie mehrfach mit zu knapper Betankung flog, dass sie Stehplätze einführen wolle oder dass der etwas alberne CEO Michael O’Leary gratis «Blowjobs» versprach für Business-Passagiere auf möglicherweise geplanten Langstrecken.

Neben diesen Meldungen sorgte auch diejenige von letzter Woche für Stirnrunzeln beim cancelled.ch-Team. Kurz gesagt sind die 2100 annullierten Flüge bis Ende Jahr, eine zweifelsohne geschäftsschädigende Aktion, auf eine massive Fehlplanung zurückzuführen. Die Angestellten haben noch zu viele offene Ferientage, die bis Ende Dezember bezogen werden müssen. Die Frage nach dem Schuldigen stellt sich also nicht, Ryanair gesteht wörtlich gar es sei ein «mess of our own making».

Miese Arbeitsbedingungen?
Cancelled fragt sich aber, ob man das Problem nicht gar tiefer angesiedelt findet: Neben den Passagierrechten (CEO O’Leary bezeichnet unseren Service als «wertlose und unnötige Dienstleistung») scheint diese Airline nämlich auch an Arbeiterrechten nicht wirklich Gefallen zu finden. Beispielsweise stehen Piloten dieser Airline in der Regel nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis, sondern arbeiten auf selbstständiger Basis (!). Konkret bedeutet das, dass Piloten/-innen gezwungen sind, eine Firma nach irischem Recht zu gründen und dann ihre Dienste (also Flugzeuge steuern) Ryanair offerieren auf Auftragsbasis. Dies schreit förmlich nach Scheinselbstständigkeit, denn die Cockpit-Crews sind aus nachvollziehbaren Gründen extrem abhängig von ihrem (vermutlich einzigen) Kunden Ryanair. Die Airline hingegen macht ein gutes Geschäft, da sie sich auf diese Weise von verschiedenen Pflichten eines klassischen Arbeitgebers entledigen kann.

Es ist folglich also wenig erstaunlich, dass viele Piloten/-innen nicht ungern zu anderen Airlines wechseln. Die Airline Norwegian Air beispielsweise hat nach Medienangaben 140 Piloten abgeworben. Hätte die Ryanair nach wie vor genügend Personal (oder hätte sie dieses zu gegebener Zeit aufgestockt), wären diese Annullierungen den Kunden/-innen mit grosser Wahrscheinlichkeit erspart geblieben.

Passagierrechte
Zwar rechnet Ryanair damit, dass sie die Ferien-Fehlplanung gegen 20 Millionen Euro kosten wird. Passagiere haben aber gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU-Fluggastrechts-Verordnung kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen die betroffenen Fluggäste mindestens zwei Wochen vor der planmässigen Abflugzeit über die Annullierung in Kenntnis setzt. Passagiere haben folglich nur dann einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Annullation ihres Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Flugdatum angekündigt wird. Betroffene können einen Flug jederzeit über das Anspruchsprüfungstool überprüfen lassen.

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