9 Tipps, um schneller und komfortabler durch die Flughafen-Sicherheitskontrollen zu kommen

1. Vorbereitung

Wer stressige Situationen vermeiden und Zeit sparen will, dem ist empfohlen bereits vor dem Eintreffen an der Sicherheitskontrolle einige Vorbereitungen zu treffen:

  1. Passendes Schuhwerk (siehe Punkt 3) tragen
  2. Gürtel, Uhren und grossen Schmuck ausziehen und in der Tasche verstauen
  3. Hosentaschen leeren sowie Handy, Portemonnaie und Ähnliches in der Tasche verstauen
  4. Alle Flüssigkeiten, egal welcher Grösse, in ein transparentes Plastiksäckchen verstauen und dieses griffbereit halten (maximales Fassungsvolumen 1 Liter, max. 1 Säcklein je Passagier)
  5. Laptop und alle weiteren elektronischen Geräte grösser als ein Handy (Tablets, Kameras, Drohnen, Navigationssysteme…) griffbereit halten

 

2. Flüssigkeiten

  • Flüssigkeiten, egal welcher Grösse, müssen in einem Plastiksäckchen verstaut werden
  • Das Plastiksäckchen darf maximal 1 Liter Fassungsvolumen haben
  • Pro Passagier ist ein Plastiksäckchen erlaubt
  • Die Behältnisgrösse jeder Flüssigkeit darf 100 ml nicht übersteigen. Ausschlaggebend ist in der Regel die darauf angebrachte Angabe.
  • Crèmes, Gels und Ähnliches zählen ebenfalls zu den Flüssigkeiten (also auch Honig, Streichkäse, Haargel, E-Zigaretten-Flüssigkeit…)
  • Für folgende Flüssigkeiten gelten Ausnahmen
    • Zwingend benötigte, flüssige Medikamente
      • auch in Behältnissen grösser als 100 ml erlaubt
      • müssen zudem nicht im Plastiksäckchen verstaut werden, jedoch ebenfalls separat vorgewiesen werden
    • Babynahrung
      • auch in Behältnissen grösser als 100 ml erlaubt
      • muss zudem nicht im Plastiksäckchen verstaut werden, jedoch ebenfalls separat vorgewiesen werden
      • zu Babynahrung zählen z.B. Muttermilch oder Babybrei
    • Duty-Free-Flüssigkeiten
      • auch in Behältnissen grösser als 100 ml erlaubt
      • müssen zudem nicht im Plastiksäckchen verstaut werden, jedoch ebenfalls separat vorgewiesen werden
      • müssen zwingend in unbeschädigten, versiegelten, offiziellen Duty-Free-Taschen sein
      • Kassenbeleg muss beiliegen

 

3. Schuhe

All jenen, die das Schuhe-Ausziehen vermeiden wollen, sei empfohlen, auf folgende Schuhtypen zu verzichten:

  • Stiefel
  • Schuhe mit Absätzen (High-Heels, Pumps…)
  • Schuhe mit übermässig viel Metall (z.B. Wanderschuhe, sehr hochwertige Business-Schuhe)

 

4. Powerbanks

Mobile Ladegeräte, sog. Powerbanks, gehören immer in das Handgepäck und dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden! Sollte eine Powerbank zu stark erhitzen und bspw. Feuer fangen, wäre dies in der Flugzeugkabine das kleinere Übel als im Frachtraum.

Bei Powerbanks über 100 mAh gilt es zu beachten, dass maximal 2 Stück davon mitgenommen werden dürfen. Powerbanks mit mehr als 160 mAh (selten) sind verboten und dürfen und keinen Umständen in ein Flugzeug.

Folgender Blog-Artikel beschreibt diese Thematik noch ausführlicher und zeigt auf, was passiert, wenn ein Gerät explodiert.

Air-Blog – Powerbank ins Handgepäck?

 

5. Medikamente

cancelled.ch berät immer wieder Kunden/innen, deren Aufgabekoffer gänzlich verloren ging, mehrere Tage verspätet ankam oder zerstört wurde. Aus diesem Grund empfehlen wir dringendst, die für die Zieldestination notwendigen Produkte im Handgepäck mitzuführen. Dazu zählen in der Regel auch Medikamente. Sofern es sich um ein flüssiges, zwingend benötigtes Medikament handelt, darf dieses auch in die Flugzeugkabine, wenn das Behältnis mehr als 100 ml fasst.

 

6. Herzschrittmacher und künstliches Hüftgelenk

Personen mit einem Herzschrittmacher dürfen nicht durch den Metalldetektorbogen in der Sicherheitskontrolle. Aus diesem Grund müssen sie durch einen Sicherheitsbeauftragten abgetastet werden. Die Schuhe müssen bei diesem Prozess ausgezogen und geröntgt werden. Der ganze Prozess kann einige Minuten länger dauern.

Dasselbe gilt für Personen mit einem künstlichen Hüftgelenk. Dort empfiehlt es sich dagegen, Schuhe ohne Metall zu tragen, da diese dann nicht ausgezogen werden müssen.

 

7. Durch die Sicherheitskontrolle mit Kindern

Kinder haben häufig Angst vor Situationen, die sie nicht kennen. Während das Beladen der Plastikboxen vor dem Metalldetektorbogen in der Regel noch keine Probleme darstellt, schicken viele Eltern ihre Kinder sodann allein durch den Bogen. Das bereit vielen Kindern Angst, u.a. darum, weil dahinter Sicherheitsbeauftragte in Uniform stehen. Stattdessen wird Eltern empfohlen, den Kindern vorauszugehen. Die Kinder folgen den Eltern in der Regel, ohne sich weitere Gedanken zu machen.

 

8. Feuerzeuge

Pro Passagier ist ein normales Feuerzeug oder ein Zippo-Feuerzeug erlaubt. Sturmfeuerzeuge sowie Elektrofeuerzeuge sind nicht erlaubt. In vielen Staaten (z.B. in Südamerika) sind Feuerzeuge gänzlich verboten.

 

9. Diebstähle vermeiden

Viele Passagiere deponieren ihre Wertsachen direkt in den Plastikboxen, dazu zählen teure Uhren, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten oder wertvolle Elektronik. Werden sie abgelenkt oder müssen sie bspw. in eine Nachkontrolle (z.B. zur Sprengstoff-Stichprobenkontrolle), bleiben ihre Wertsachen längere Zeit unbeaufsichtigt und zahlreiche nachfolgende Passagiere könnten sich daran bedienen.

Aus diesem Grund empfiehlt cancelled.ch alle Wertsachen, die nicht zwingend einzeln deponiert werden müssen, während des Röntgenvorganges im Koffer oder in der Handtasche zu verstauen.

 

[Hinweis: Die oben angeführten Tipps haben Gültigkeit für den Flughafen Zürich und beziehen sich auf die im Jahr 2018 gültigen Vorschriften. Auch wenn zahlreiche Vorschriften im Schengen-Raum vereinheitlicht wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige der unten angeführten Tipps für andere Flughäfen nicht gelten. cancelled.ch übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Tipps.]

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