Was müssen Schwangere oder Personen mit einer schweren Krankheit beachten, die eine Flugreise planen? Wann darf ein Patient nach einer Operation oder ein Taucher wieder fliegen? Nicht immer sind Flugreisen in solchen Fällen unproblematisch.
Die Sommerferien stehen kurz bevor. Jedoch steht vor der Abreise noch eine Operation an. Viele fragen sich, ab wann man nach einem medizinischen Eingriff wieder fliegen sollte? Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten.
Fliegen nach einer Operation
Wer kürzlich an Nasennebenhöhlen, Kopf, Brustkorb oder Bauch operiert wurde darf nicht fliegen. Wie lange man nach einer Operation nicht in den Flieger steigen darf, hängt von der Art der Operation, dem Heilungsverlauf, der Länge des Fluges und weiteren Faktoren ab. Experten des fliegerärztlichen Instituts in der Schweiz empfehlen Ärzten beispielsweise, Patienten auch nach Untersuchungen wie Magen- und Darmspiegelungen mindestens 24 Stunden am Boden zu halten. Bei einer Leistenbruch-OP raten sie zu mindestens zehn Tage Pause, bei einer Lebertransplantation zu mindestens vier Wochen. Zudem sollten Sie beachten, dass auch Operationen, nach denen medizinisch nichts gegen einen Flug spricht, zum Problem werden können. Zum Beispiel dann, wenn die Fluggesellschaft etwa zum Schluss kommt, dass Sie mit Ihrem Gipsbein eine Evakuierung des Flugzeuges behindern würden, kann diese die Beförderung verweigern. Patienten sollten nach medizinischen Eingriffen die Flugfähigkeit in jedem Fall mit dem Arzt abklären und im Zweifel zusätzlich mit der Fluggesellschaft.
Fliegen in der Schwangerschaft
Fluggesellschaften haben unterschiedliche Bestimmungen zur Beförderung von schwangeren Frauen. Die SWISS zum Beispiel schreibt, dass werdende Mütter bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, beziehungsweise bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, reisen können. Bei mehrfacher und unkomplizierter Schwangerschaft ist ein Flug bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche möglich. Ein oft vergessenes Risiko für das ungeborene Kind im Flieger ist die Höhenstrahlung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt, dass bei der überwiegenden Anzahl der Flüge das Risiko einer gesundheitsschädlichen Strahlenwirkung für den Embryo/Fetus vernachlässigt werden kann. Von häufigen Langstreckenflügen rät das BAG Schwangeren jedoch ab. Grundsätzlich wird – mit Blick auf die Strahlung – empfohlen, Flüge in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, wenn möglich zu vermeiden. Auch sonst spricht vieles dafür, im ersten Drittel der Schwangerschaft keine Flugreisen anzutreten. In dieser Zeit befindet sich der Embryo in einer sensiblen Entwicklungsphase. Flugreisen bedeuten für die werdende Mutter oft langes, eingeengtes Sitzen, Vibrationen, eventuell Stress, Angst und Schmerzen bei Turbulenzen, ggf. gar eine Zeitverschiebung am Ankunftsort. Während der gesamten Schwangerschaft besteht zudem erhöhtes Thrombose-Risiko. Daher gilt allgemein im Flieger: genügend trinken und Kompressionsstrümpfe tragen.
Fliegen nach einem Tauchgang
Beim Tauchen lagert sich durch den Druck unter Wasser Stickstoff im Körpergewebe ein. Dieser muss an Land dann über das Blut in die Lunge gelangen, um dort abgeatmet werden zu können. Lässt der Druck jedoch zu schnell nach – durch zu schnelles Auftauchen oder einen Flug kurz nach dem Tauchgang – bilden sich durch den Stickstoff Blasen im Blut und im Gewebe. Diese sogenannte Taucher- oder Dekompressionskrankheit kann im schlimmsten Falle zum Tode führen, etwa durch einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Weniger gravierende, aber trotzdem unangenehme Symptome können etwa Hautverfärbungen, Kribbeln, Schmerzen in den Gelenken, Übelkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit sein. Daher gilt bei Tauchern folgende Faustregel: Nach tiefen Tauchgängen mit Stopps zur Dekompression sollte man rund 36 Stunden nicht fliegen. Bei weniger tiefen Tauchgängen sollte man 18 bis 24 Stunden nicht fliegen. Zu beachten ist jedoch auch, dass die oben genannten Probleme auch bei Menschen auftreten können, die schnell in grosse Höhe steigen, wie etwa beim Heliskiing, oder in der Tiefe arbeiten, etwa unter Tage oder in Druckluftbaustellen, wie zum Beispiel beim Tunnelbau.
Fliegen mit Medikamenten
Wer aufgrund einer Krankheit Spritzen oder andere Gerätschaften mit an Bord nehmen muss, braucht dafür ein ärztliches Attest. Die SWISS rät Diabetikern zudem: «Besprechen Sie die Art und Anzahl der Insulininjektionen, die Sie mitnehmen müssen, mit Ihrem Arzt. Wir empfehlen Ihnen, die doppelte Menge der benötigten Medikamente und Materialien mitzunehmen.» Absprachen mit dem Arzt sind auch bei anderen Medikamenten ratsam, die ein Passagiere regelmässig einnehmen muss, denn eine mögliche Zeitverschiebung kann den Einnahme-Rhythmus durcheinanderwirbeln. Auch die spezielle Situation im Flugzeug, ohne die Möglichkeit schneller ärztlicher Hilfe, stellt eine besondere Herausforderung dar. Personen, welche Opioide nehmen oder sehr stark wirksame Schmerzmedikamente sollten ebenfalls nicht fliegen, da diese üblicherweise dazu führen, dass die Personen eine gewisse Atemdepression haben können.
Fliegen mit schweren und infektiösen Krankheiten
Diverse Fluggesellschaften schreiben in ihren Beförderungsbedingungen, dass Personen, welche unter einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, unter Blutarmut leiden, oder kürzlich einen Schlaganfall erlitten haben, nicht fliegen dürfen. Auch mit Infektionskrankheiten wie Windpocken darf ein Passagier nicht an Bord. Wichtig ist dabei auch, Verwechslungen auszuschliessen. Man kann nämlich von einer Stewardess am Check-in nicht erwarten, dass sie Windpocken von einem juckenden Hautausschlag unterscheiden kann. Wenn nur der geringste Verdacht besteht, wird ein Passagier ohne ärztliches Attest nicht mitfliegen dürfen, auch wenn es sich im Endeffekt nur um einen harmlosen Hauptausschlag handelt. Wer eine solche Situation vermeiden will, geht mit einem Arztbesuch resp. Arztzeugnis also besser auf Nummer sicher.
Weiterführende Informationen: IATA Medical Manual –– Externer Link (Sektion 6, Seiten 51-57).
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