Nach der inzwischen dritten Unregelmässigkeit mit einem Triebwerk der neuen Swiss C-Series (morgens 15. Okt. 2019 musste in Paris ein Flugzeug ausserplanmässig landen), hat die Swiss diese Woche ein Teil ihrer Flotte gegroundet. Alleine am 15. Oktober fielen daher gegen 40 Swiss-Flüge von/nach Zürich aus. Ähnlich sah die Situation in Genf aus. Ein Notfallkomitee prüft, ob ein sicherer Flugbetrieb mit der C-Series sichergestellt werden könne.
Bei den erwähnten Vorfällen handelt es sich um sog. Uncontained Engine Failure. Diese haben zur Folge, dass Teile des Triebwerks nach aussen geschleudert werden. In Frankreich hat die Untersuchungsbehörde daher mit Freiwilligen abgesprengte Triebwerksteile in einem unbewohnten Waldgebiet vor Paris gesucht.
cancelled.ch-Fluggastrechtsjurist Simon Sommer hat im Blick (vom 16. Okt. 2019, Seite 2) dargestellt, welche Rechte die Passagiere als Folge dieser Annullationen haben:
Diese Rechte haben betroffene Fluggäste
«Was Sie zusätzlich bezahlen, darauf haben Sie als Fluggast Anspruch, was Sie verpassen, darauf nicht.» Auf diese kurze Formel bringt Simon Sommer (29), Fluggastrechtsjurist und Mitbegründer von Cancelled.ch, die Rechte der betroffenen Swiss-Passagiere auf den Punkt. Das heisst: Weil der Flug zum Beispiel nach London ausfällt, muss die Airline das Hotel oder die Tickets für das verpasste Konzert nicht bezahlen. Betroffene Passagiere haben jedoch Anspruch auf sogenannte Care-Leistungen. Darunter versteht man notwendig gewordene, zusätzliche Hotelübernachtungen, Verpflegung, aber auch Kommunikation (Möglichkeit, ein Telefongespräch zu führen oder eine E-Mail zu versenden). Selbstverständlich steht die Airline überdies in der Pflicht, für einen kostenfreien, adäquaten Alternativtransport zu sorgen. Grundsätzlich gilt: Bei Annullationen hat der betroffene Passagier gemäss EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung in der Höhe von 250 bis 600 Euro (je nach Flugdistanz). Bei den betroffenen Swiss-Flügen handelt es sich meistens um Kurzstreckenflüge, womit also 250 Euro fällig würden. Betroffene Passagiere können ihre Ansprüche direkt an die Swiss richten oder an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), Stichwort Fluggastrechte. Oder diese über Plattformen wie Cancelled.ch einfordern.
Bei Fragen oder Unklarheiten gibt das cancelled.ch-Team gerne weitere Auskünfte.