Letzte Woche haben wir hier aufgezeigt, wie man bei einer Flugbuchung durch einen falschen Klick bis zu 50% mehr bezahlt, wenn man anstelle der Originalflugnummer eine Swiss-Codeshare-Flugnummer wählt. Wir haben die Swiss um eine Stellungnahme gebeten. Bisher haben wir noch keine Antwort erhalten. Nachfolgend erläutern wir daher, worum es sich bei beim Codesharing überhaupt handelt und welchen Zweck dieses System erfüllt.
Immer wieder erhalten wir von Kunden/-innen Anfragen mit der Flugnummer einer Airline, die den betreffenden Flug gar nicht durchgeführt hat.
Beispiel: DLH5788
Hier handelt es sich um eine Lufthansa-Flugnummer. Das erkennt man am Kürzel DLH.
In Wahrheit wird dieser Flug manchmal jedoch durch die Helvetic Airways durchgeführt und hat daher noch eine weitere Flugnummer: OAW1111 (OAW steht für Helvetic).
Es erstaunt nicht, dass das regelmässig für Verwirrung sorgen kann. Wir gehen sogar davon aus, dass sich einige Personen gar nicht bewusst sind, dass sie nicht mit derjenigen Airline geflogen sind, bei der sie möglicherweise gebucht haben und die man anhand der Flugnummer vermuten würde (in oben erwähntem Beispiel also mit der Lufthansa).
Welchen Sinn ergibt Codesharing?
Beim Codesharing handelt es sich vor allem um eine marketingtechnische Massnahme. Eine Airline kann auf diese Weise Flüge einer anderen Airline verkaufen und so ihr Angebot massiv erweitern.
Beispiel: Die Swiss (SWR) bietet die Strecke Zürich (ZRH) – Port Elizabeth Intl (PLZ) mit Umstieg in Johannesburg Intl (JNB) an. Die erste Strecke von ZRH nach JNB fliegt die Swiss selber (Flugnummer LX288), die Strecke JNB – PLZ wird jedoch von ihrer Partnerin South African Airways durchgeführt. Trotzdem hat auch dieser zweite Flug eine LX-Flugnummer (LX4132). Der in Zürich abfliegende Kunde kann als Folge dieses Systems also eine Buchung tätigen von ZRH nach PLZ und muss nicht Flüge separat bei mehreren Airlines buchen.
Exkurs: Die manuelle Buchung von mehreren hintereinander stattfindenden Flügen bei verschiedenen Airlines ist nicht empfehlenswert (z.B. von Zürich nach Paris mit der Swiss und von Paris nach Montreal mit der Air France). Sollte es auf dem ersten Flug zu Problemen kommen und verpasst man den Anschluss, so weisen beide Airlines jegliche Haftung von sich.
Wie erkenne ich, ob die Airline, bei der ich buche, den Flug auch tatsächlich ausführt?
Während einem Buchungsprozess wird einem jeweils angezeigt, welche Airline den gewünschten Flug tatsächlich ausführt. Sollte das nicht die Airline sein, bei der man bucht, steht meistens dabei «Durchgeführt von…» oder «Operated by…». Auch hohe Flugnummern können ein Indiz sein, dass es sich um einen Flug handelt, der von einer Partner-Airline durchgeführt wird. Beispielsweise Swiss-Flüge, die von der Edelweiss durchgeführt werden, tragen die Flugnummern LX8000 – LX8999. «Normale» Flugnummern der Swiss dagegen haben hinter dem Kürzel LX die Ziffern 1 bis 1999 (z.B. LX008 = Zürich – New York oder LX1576 = Zürich – Wien).
Wer haftet bei Flugunregelmässigkeiten wie Verspätungen oder Annullierungen?
Die Airline, die den Flug effektiv ausführt, muss für mögliche Ausgleichszahlungen infolge Verspätungen und Annullierungen aufkommen. Einige unserer Kunden/-innen, die vorgängig selber versucht haben, an eine Ausgleichszahlung zu kommen, sind mitunter daran gescheitert, dass sie sich an die falsche Airline gewendet haben. Es mag im ersten Moment nicht logisch erscheinen, dass obschon man einen Flug bei der Lufthansa gebucht hat, man sich nach einer Annullierung an die Helvetic wenden muss.
Ausnahme: Es gibt Airlines, die das gesamte Flugzeug inkl. Crew einer anderen Airline mieten, was sich «wet lease» nennt. Bis vor kurzem tat das bspw. die Austrian Airlines mit Air Berlin-Fliegern/Crews. Ein solcher Flug trägt nur eine Austrian-Flugnummer (OS) und keine von Air Berlin (AB). Bei einer Unregelmässigkeit muss man sich folglich an Austrian wenden, denn diese hat nicht einen Flug einer anderen Airline verkauft, sondern einen eigenen und lässt diesen lediglich durch jemand anderen durchführen.