Hund erhält Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung

Seit geraumer Zeit erhalten Flugreisende in Europa nach Annullationen und grossen Verspätungen pauschale Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 EUR (je nach Flugdistanz). Und das auch wenn die Airline bereits für einen Alternativflug, für ein Hotel usw. aufgekommen ist. Die pauschale Ausgleichszahlung kompensiert faktisch die erlittenen Unannehmlichkeiten (z.B. verlorener Ferientag).

Hund Jack, ein Jack-Russel-Terrier, wäre ebenfalls ein Flugpassagier auf einem Flug von Palermo nach Lampedusa gewesen, der aufgrund technischer Gebrechen annulliert wurde. Jack wäre in der Kabine gereist und verfügte über ein gültiges, kostenpflichtiges Ticket. Das sind die einzigen Anforderungen, die an den Begriff des Passagiers gestellt werden, um von den oben genannten Rechten zu profitieren. Es fallen also gleichermassen Erwachsene, Kinder – und wie wir nun wissen – auch Hunde unter den Begriff des Passagiers.

Leidtragende Airline war vorliegend die Danish Air Transport, die nun über die Fluggastrechteverordnung schimpft. cancelled.ch erlaubt sich daher den Hinweis, dass – selbst, wenn alle Forderungen nach der Fluggastrechteverordnung ausbezahlt würden –, dies weniger als einen Euro je Flugticket ausmachen würde. Da bei Binnenmarkt-Flügen überdies alle Airline gleichermassen zur Kasse gebeten werden, stellt sich lediglich die Frage, ob diese Massnahmen des Konsumentenschutzes entsprechend budgetiert wurden.

Bildquelle: People photo created by nikitabuida – www.freepik.com

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